Arbeitgeber müssen Corona-Tests anbieten

Test-Angebotspflicht

Seit dem 19. April müssen alle Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anbieten. Auch kleine Unternehmen sind dazu verpflichtet, wenn sie Angestellte haben. Nur für Beschäftigte, die ausschließlich im Homeoffice arbeiten gilt dies nicht. Mitarbeitern mit vielen Kontakten, zum Beispiel mit Kunden, müssen mindestens zwei Tests je Woche erhalten.
Für Arbeitnehmer ist die Anwendung der Corona-Tests freiwillig. Es ist ausreichend, Selbsttests (Laientests) am Arbeitsplatz zu deponieren oder diese den Beschäftigten für die Anwendung Zuhause zur Verfügung zu stellen. Arbeitgeber müssen nicht dokumentieren, ob ihre Beschäftigten sich tatsächlich testen. Ebenso können Testungen an offiziellen Testzentren in Anspruch genommen werden.
Wichtig ist, dass Nachweise über die Beschaffung der Tests oder sonstige Vereinbarungen zur externen Testdurchführung aufbewahrt werden. Dies erfolgt ohnehin für die Buchführung. Die Kosten muss der Arbeitgeber zahlen. lwk