Baden: Baden ist zufrieden

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Wie der Badische Weinbauverband mitteilte, reiften trotz Hitzesommer beste Weinqualitäten heran, die durchschnittliche Erntemenge werde in vielen Fällen nicht erreicht. „Die gelesenen Qualitäten sind hervorragend und Grundlage für einen ausgezeichneten Weinjahrgang 2015“, sagte Weinbauminister Alexander Bonde bei der Herbstpressekonferenz des Badischen Weinbauverbandes in Freiburg-St. Georgen.
Land hat gute Bedingungen für Weinbau geschaffen
Das Schaffen positiver Rahmenbedingungen für den Weinbau hinsichtlich der Fördermaßnahmen, der neuen Anbauregeln und des Weintourismus sind zentrale Schwerpunkte der Weinbaupolitik des Landes. „Bei den Verhandlungen um die neue EU-Agrarpolitik haben wir ein gutes Ergebnis erzielen können. Die neue Agrarpolitik setzt deutliche ökologische Akzente und ist erkennbar gerechter geworden“, so Bonde.
Klimawandel und Risikomanagement werden immer mehr zu Themen der Landwirtschaft. „Wir wollen, dass Landwirte und Winzer selbst Risikovorsorge betreiben können. Deshalb habe ich den Bund aufgefordert, eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe einzuführen. Damit können Be-triebe in guten Jahren Vorsorge für Krisensituationen treffen“, so Bonde. Seit 2015 können Weinbaubetriebe eine Betriebsprämie für ihre Rebflächen bekommen. Das bedeutet, dass Weinbaubetriebe ab diesem Jahr erstmals von den sogenannten Direktzahlungen profitieren können, diese betragen rund 300 Euro pro Hektar. Außerdem wurde sowohl die Steillagenförderung, als auch die Ökoförderung deutlich erhöht.
Neue Anbauregeln ab 2016
Ein weiteres aktuelles Thema sind die ab 2016 geltenden neuen Anbauregeln. Nach Vorgabe der EU-Kommission gibt es ab 1. Januar 2016 ein neues Autorisierungssystem, das bis Ende 2030 gilt und die bisherigen Anbauregeln ersetzt. Nach intensiven Diskussionen auf Bund- und Länderebene wurde das Weingesetz im Hinblick auf die neuen Anbauregeln angepasst. So wird für die Jahre 2016 und 2017 die Fläche der Neuanpflanzungen auf 0,3 Prozent deutschlandweit festgelegt. „Damit können die Rebflächen deutschlandweit pro Jahr nicht um mehr als 300 Hektar zunehmen. Das gibt den Betrieben einerseits Planungssicherheit, andererseits ermöglicht es ihnen, langfristig ihre Flächen moderat zu erweitern“, sagte Bonde. Für eine ausgewogene Verteilung wurde für ganz Deutschland das Prioritätskriterium Steillage beschlossen. Das bedeutet, dass Flächen mit einer Hangneigung von mehr als 30 Prozent Vorrang vor Flächen mit einer Hangneigung zwischen 15 und 30 Prozent haben. Diese wiederum haben Vorrang vor Flachlagen mit weniger als 15 Prozent Hangneigung. Das stellt sicher, dass die landschaftlich attraktiven und weinbaulich hochwertigen Steillagen Vorrang bei der Zuteilung von Neuanpflanzungen haben“, sagte Bonde abschließend.
mlr