Rund 77 % der landwirtschaftlich genutzten Nutzfläche in Rheinland-Pfalz sind nicht nitratbelastet, die übrigen 23 % werden künftig präzise ausgewiesen. Dies ist das Ergebnis eines mehrstufigen Verfahrens, das mit der neuen Landes-Düngeverordnung festgeschrieben wird. Das Landeskabinett hat der Vorlage von Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing zugestimmt, damit tritt sie rechtzeitig mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt zum 1. Januar 2021 in Kraft.
„Mit dem bundesweit einheitlichen, von wissenschaftlichen Instituten entwickelten mehrstufigen Verfahren ist es möglich, die nitratbelasteten Flächen präzisier zu bestimmen und auf Ortsgemeindeebene darzustellen. Die neue Düngeverordnung ist bezüglich der Flächenausweisung genauer und gerechter als die vorherige.
Die Neujustierung war nur möglich, weil Rheinland-Pfalz die Institute schon vor zwei Jahren beauftragt hatte, ein präzises Modell für die Nitratbelastung zu entwickeln“, sagte Wissing. „Damit haben wir unsere auf dem Agrargipfel gemachten Zusagen erfüllt“, betonte der Minister und bedankte sich bei den Bauernverbänden für die konstruktive Begleitung des nun finalisierten Prozesses.
Neue Landes-DVO legt die belasteten Gebiete fest
Die neue Landes-Düngeverordnung legt die mit Nitrat und Phosphat belasteten Gebiete fest und erlässt Auflagen, um das Grundwasser zu schützen. Demnach gelten etwa 23 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche als nitratbelastet. Diese Flächen befinden sich insbesondere in der Gemüsebauregion der Vorderpfalz und in Weinanbaugebieten, aber auch in Ackerbauregionen wie im Maifeld, der südwestlichen Eifel oder des Hunsrücks, die zum Teil von Biogasanlagen geprägt sind.
Dabei gibt es übergangsweise Ausnahmen für besonders trockene Gebiete, die nach vier Jahren evaluiert werden. Hierunter fallen rund 100 der etwa 2 300 Gemarkungen in Rheinland-Pfalz, insbesondere in Rheinhessen. Die belasteten Gebiete werden in einem mehrstufigen Verfahren bestimmt, dessen Bestandteile vom Forschungszentrum Jülich sowie vom Thünen-Institut entwickelten wurden.
Zunächst werden belastete Grundwasserkörper durch Messungen identifiziert (rote Gebiete). Für diese Gebiete werden die maximal tolerierbaren Stickstoffsalden in einem 100 x 100 Meter Raster ermittelt, mit denen Nitratkonzentrationen von maximal 50 mg/l im Sickerwasser eingehalten werden können. In einer dritten Stufe werden die landwirtschaftlich verursachten Stickstoffüberschüsse auf Ebene von etwa 2.300 Ortsgemeinden bestimmt. Als nitratbelastet ausgewiesen werden in der Folge die Teilgebiete, in denen die landwirtschaftlich bedingten Stickstoffüberschüsse (aus dem Stickstoff-Modell) größer sind als die tolerierbaren (aus dem Wasserhaushaltsmodell). Landwirte können in Kürze die in der Landes-Düngeverordnung ausgewiesenen mit Nitrat belasteten Flächen im GeoBox-Viewer sowie unter www.flo.rlp.de auf Flurstückebene sehen.
Die neue Landesverordnung wurde durch eine erneute Änderung der Bundesdüngeverordnung im April 2020 und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Gebietsausweisung vom 3. November 2020 notwendig.
Es wurde nicht nur eine bundesweit einheitliche Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete von Grundwasserkörpern und mit Phosphat belasteten Oberflächenwasserkörpern erforderlich, sondern auch die Neufassung der Landes-Düngeverordnung, die die auszuweisenden Gebiete zum 1. Januar 2021 festsetzt.
Gebietsausweisungen nun verursachergerechter
In den folgenden Jahren werden die Daten der Modellierung aktualisiert und soweit möglich verfeinert, um die Gebietsausweisungen künftig noch verursachergerechter und präziser vornehmen zu können. mwvlw