Das kleine schweizer Dorf Champagne darf künftig nicht mehr „Gemeinde Champagne“ auf die dort erzeugten Weine schreiben. Das entschied das Verfassungsgericht des Kantons Waadt zugunsten des französischen Wirtschaftsverbandes der Champagner-Produzenten. Die Schaffung einer geschützten Herkunftsbezeichnung (AOC) durch die Kantonsbehörden verstoße gegen das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU.
Das Dorf Champagne hatte erst am 13. Jänner nach jahrelangem Streit das Recht erhalten, seinen Namen auf seine Produkte zu schreiben. Die Kantonsbehörden sahen keine Gefahr, dass die Weißweine von den rund 28 Hektar Weinbergen nahe dem Neuenburgersee in der Westschweiz mit dem weltbekannten französischen Schaumwein verwechselt werden könnten.
Der französische Interessenverband der Champagner-Hersteller, die rund 34.000 Hektar Rebfläche bewirtschaften, hatte geklagt und bekam Recht. Das Verfassungsgericht des Kantons Waadt erklärt, der französische Begriff „Champagne“ genieße durch das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU einen exklusiven Schutz. Dieser verbiete jede Verwendung des Namens für Weine, die nicht aus der französischen Champagne kommen“. red