Erbslöh: Silberchlorid nicht mehr zugelassen

Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2019/934 als Nachfolgeverordnung der VO (EU)2009/606 und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/935 am 7. Dezember 2019 haben sich folgende Änderungen für die Weinbranche ergeben:
• Die Zulassung für Silberchlorid als Behandlungsmittel läuft aus. Dies betrifft das Erbslöh-Produkt Ercofid.
• Die Behandlung mit Carboxymethylcellulose (CMC) zur Weinsteinstabilisierung wird auf Weiß- und Schaumweine beschränkt. Ab dem 7.12.2019 darf das Erbslöh-Produkt VinoStab nicht mehr in Rot- und Roséweinen eingesetzt werden. Da CMC durch die Verordnung (EU) 2009/606 ohne Beschränkung der Weinart zugelassen ist, wird derzeit eine Resolution über die Verwendung von CMC zur Weinsteinstabilisierung von Roséweinen bei der OIV geprüft.
• Im Falle von Proteinen pflanzlichen Ursprungs verweist die Verordnung (EU) 2019/934 auf den OIV-Kodex der oenologischen Verfahren, in dem ein Grenzwert von 50 g/hl festgelegt ist. Dies hat keinen Einfluss auf Produkte der Erbslöh-LittoFresh-Linie, da die Dosierungsempfehlungen unter dem Grenzwert liegen.
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