Die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Daniela Schmitt hat die Fördersätze für die Umstrukturierung im kommenden Jahr angehoben, um die Weinbaubetriebe besser zu unterstützen. Die Sätze werden um 20 % erhöht, in Steil- und Steilstlagen höher. Das Umstrukturierungsprogramm bietet die Chance bei der Wiederbepflanzung an Markterfordernisse und veränderte Klimabedingungen anzupassen.
Anträge können noch bis zum 2. Juni 2025 gestellt werden. Es ist der erste Teil eines zweistufigen Verfahrens. Die Zuschüsse liegen zwischen 7.500 und 48.000 Euro/ha. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlagen sowie nach der Bewirtschaftungsintensität. Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt 10 Ar in Flachlagen, 5 Ar in Steil- und Steilstlagen sowie Handarbeitslagen. Auch für Flurbereinigungsflächen müssen Anträge gestellt werden, wenn sie im Herbst 2025/Frühjahr 2026 gerodet werden. Im Januar des Pflanzjahres erfolgt der zweite Teil des Antrags.
Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-unterstützt auszufüllen: https://www.lwk-rlp.de/weinbau/wip. Nach der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Mitteilung, ob förderungsberechtigt gerodet werden kann. Bis dahin dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Rodebenachrichtigung erfolgt im Oktober. mwvlw