Erhöhte Fördersätze für Rebpflanzungen

Antragsverfahren Rebpflanzungen startet

Die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Daniela Schmitt hat die Fördersätze für die Umstrukturierung im kommenden Jahr angehoben, um die Weinbaubetriebe besser zu unterstützen. Die Sätze werden um 20 % erhöht, in Steil- und Steilstlagen höher. Das Umstrukturierungsprogramm bietet die Chance bei der Wiederbepflanzung an Markterfordernisse und veränderte Klima­bedingungen anzupassen.
Anträge können noch bis zum 2. Juni 2025 gestellt werden. Es ist der erste Teil eines zweistufigen Verfahrens. Die Zuschüsse liegen zwischen 7.500 und 48.000 Euro/ha. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlagen sowie nach der Bewirtschaftungsintensität. Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt 10 Ar in Flachlagen, 5 Ar in Steil- und Steilstlagen sowie Handarbeitslagen. Auch für Flurbereinigungsflächen müssen Anträge gestellt werden, wenn sie im Herbst 2025/Frühjahr 2026 gerodet werden. Im Januar des Pflanzjahres erfolgt der zweite Teil des Antrags.
Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininforma­tionsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-­Pfalz EDV-unterstützt auszufüllen: https://www.lwk-rlp.de/weinbau/wip. Nach der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Mitteilung, ob förderungsberechtigt gerodet werden kann. Bis dahin dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Rodebenachrichtigung erfolgt im Oktober. mwvlw