Erntemeldungen bis 15. Januar abgeben

WeinInformationsPortal

Die Landwirtschaftskammer weist auf die Möglichkeit der Online-Abgabe der Meldungen im WeinInformationsPortal hin. Traubenernte-, Wein­erzeugungsmeldung, Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung, Gesonderte Berechnung der Gesamthektarerträge – die Meldungen sind bis zum 15. Januar 2022 abzugeben. Aufgrund der Einschränkungen durch die Pande­mie ist Folgendes zu beachten:
Vorrangig sollten alle Meldungen online über das kostenlose WeinInformationsPortal eingereicht werden (wip.lwk-rlp.de). Unmittelbar nach der Online-Abgabe wird ein abgestempeltes Exemplar der Meldung zum Herunterladen oder Ausdrucken zur Verfügung gestellt. Wer noch keinen Zugang zum Weininformationsportal hat, sendet einen ausgefüllten, unterschriebenen Registrierungsantrag zu.
Da die Dienststellen der Landwirtschaftskammer für den Publikumsverkehr geschlossen sind, kann eine Beratung nur telefonisch und in Einzelfällen nach vorheriger Absprache erfolgen.
Aufgrund der eingeschränkten Betretungsmöglichkeiten der Verwaltungen wird nicht gewährleistet, dass bei persönlicher Abgabe die Meldung unmittelbar mit einem Eingangsstempel versehen wird.
Es wird empfohlen die Meldungen per Post an die Landwirtschaftskammer zu senden oder in deren Briefkasten einzuwerfen. Einen frankierten Rückumschlag beilegen. Bei fehlendem Rückumschlag wird das mit dem Eingangsstempel versehene Belegexemplar aufbewahrt. lwk