EU-Krisenhilfe fließt antragslos an die Höfe

Eilverordnung des BMLEH

Die EU-Kommission hat Deutschland 60 Mio. Euro für Betriebe bereitgestellt, die besonders stark unter den gestiegenen Düngemittel- und Energiepreisen infolge des Nahost-Konflikts leiden. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) bringt die Auszahlung der Gelder bürokratiearm auf den Weg.
Über das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem
(InVeKoS) aus der EU-Agrar­förderung der Länder kann das Geld ausgezahlt werden, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Die Auszahlung erfolgt als Hektarprämie für die am stärksten betroffenen Kulturen. Nach einer wissenschaftlichen Auswertung des Thünen-Instituts zählen dazu die Hauptgetreidesorten, Weizen, Gerste, Roggen, Raps und Grünland. Auch Öko-Betriebe werden berücksichtigt. So setzt Deutschland die engen Vorgaben der EU-Kommission um, die vorsehen, dass die Mitgliedsstaaten ihre Maßnahmen unter Anwendung objektiver Krite­rien auf die am stärksten betroffenen Erzeugnisse ausrichten müssen.
Bundesminister Rainer sagte: „Wir nutzen vorhandene Verwaltungsstrukturen, ohne lästigen Papierkram für unsere Landwirte. Mein Dank gilt den Ländern, die mit großem Engagement und erheblichem technischem sowie organisatorischem Aufwand die Voraussetzungen für eine antragslose Auszahlung schaffen. Das zeigt, wie gut Bund und Länder zusammenarbeiten, wenn es darum geht, unsere Landwirtschaft schnell zu unterstützen.“ Das BMLEH erließ eine Eilverordnung, die nun die Abstimmung mit den Ressorts, Ländern und Verbänden durchläuft. BMLEH