Der FAKT II-Förderantrag und der Antrag auf Förderung Handarbeitsweinbau starten am 16. Dezember 2024 und können bis 15. Februar 2025 über das FIONA-System gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass der FAKT II-Förderantrag vor Ablauf des Zeitraums abgeschlossen und vollständig an die Verwaltung übertragen sein muss.
Beim Handarbeitsweinbau ist der Förderantrag ebenfalls bis zum 15. Februar 2025 zu stellen. Mit der Teilnahme am Förderprogramm wird für die angegebene Fläche eine fünfjährige Verpflichtung eingegangen. Das gilt für den Neueinstieg und Erweiterungen. Förderfähig sind Terrassenweinberge oder Weinberge mit einer überwiegenden Hangneigung von mindestens 45 % innerhalb der Weinbaugebiete Baden und Württemberg. Die Bewirtschaftung erfolgt ausschließlich von Hand, unter Verzicht auf schwere selbstfahrende Maschinen. Die maximal förderfähige Fläche ergibt sich aus der an die Weinbaukartei gemeldeten bestockten Fläche.
Der Antrag auf Auszahlung muss jährlich im Rahmen des Gemeinsamen Antrags bis zum 15. Mai des Antragsjahres eingehen. Die Bewilligung des Förderantrags und des Auszahlungsantrags erfolgt getrennt. Die Stellung des Förderantrags und des Zahlungsantrags ist ausschließlich über FIONA möglich. Neuantragsteller werden auf den notwendigen PIN für den Zugang zu FIONA und die Antragstellung hingewiesen. Unter www.fiona-antrag.de gibt es unter „Informationen zu FIONA“ den Punkt „Formulare und Anträge“. mlr ba-wü