Für zwei Weinbauförderprogramme ist ab sofort wieder Antragstellung möglich: Für das Förderprogramm zur Stärkung des Weinbaus Teil A und das Verwirrverfahren gegen den Traubenwickler. Ansprechpartner ist die LWG in Veitshöchheim. Ab sofort stehen die aktuellen Merkblätter und Formulare für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen im Internet zur Verfügung. Winzer, die keinen Zugang zum Internet haben, können die Antragsunterlagen auch bei der LWG anfordern.
Anträge für das Förderprogramm zur Stärkung des Weinbaus Teil A sind bis zum 31. Januar 2015 zu stellen.
Für das Verwirrverfahren gegen den Traubenwickler können ebenfalls Neuanträge bis 31. Januar 2015 gestellt werden.
red