Frankreich

Neue Details zum Glyphosatausstieg

Der Glyphosatausstieg nimmt in Frankreich Gestalt an. Der Generaldirektor des Amtes für Gesundheitsschutz in Ernährung, Umwelt und Arbeit (ANSES), Dr. Roger Genet, skizzierte im begleitenden Ausschuss der Nationalversammlung Details zu den geplanten Regelungen. Je nach Kultur und Situation soll es ein Anwendungsverbot oder eine Begrenzung der Dosis geben.

Ohne Alternativen keine zusätzlichen Auflagen

Sofern keine Alternativen zum Einsatz des Totalherbizids bestehen, sind Genet zufolge keine zusätzlichen Auflagen vorgesehen. Für den Wein- und Obstbau stellte der Behördenchef ein Verbot für das Ausbringen zwischen den Reihen und eine Mengenbegrenzung pro Hektar in Aussicht. Weiterhin erlaubt sein wird der Einsatz des Herbizids voraussichtlich im Steillagenweinbau und auf sehr steinigen Böden. Das Konsortium um das Institut Pasteur in Lille, das neben der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) vom ANSES mit der Erhebung wissenschaftlicher Daten beauftragt wurde, hat sich zurückgezogen. Grund seien Vorwürfe wegen Interessenkonflikten, was das ANSES bestreitet. Frankreich gehört neben Ungarn, Schweden und den Niederlanden zur Bewertungsgruppe für Glyphosat (AGG), die den Antrag auf Wiederzulassung prüfen soll. Dazu soll die französische Zulassungsbehörde ein umfassendes wissenschaftliches Gutachten über das Krebspotential von Glyphosat erstellen. Das IARC hatte Glyphosat 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft; diese Bewertung gilt als umstritten. age