Führerschein jetzt umtauschen

Jahrgänge 1965 bis 1970

Schätzungen zufolge müssen rund 43 Mio. Bundesbürger aufgrund einer EU-Regelung ihren Führerschein wechseln. Der Prozess verläuft schrittweise. Die Jahrgänge 1965 bis 1970 sind verpflichtet bis zum 19. Januar 2024 ihren Führerschein umzutauschen.
Die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz koordiniert den Umtausch. Wurde der Führerschein in einer anderen Region ausgestellt, muss man bei der ausstellenden Behörde eine Kartenabschrift beantragen. Das geht auch telefonisch oder per Mail. Für den Umtausch werden Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein benötig. Es fällt eine Gebühr von etwa 25 Euro an. Wer den Führerschein Klasse T hat, sollte darauf achten, dass diese in den neuen Führerschein übertragen wird. Dafür braucht es einen aktuellen Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft und bei Arbeitnehmern zusätzlich eine Erklärung des Arbeitgebers. bs