Hessen: Hessen fördert Klimaschutz

Foto: Viktor-Hanacek, www.picjumbo.de
Seit dem 1. Juli 2016 können landwirtschaftliche Betriebe in Hessen eine Förderung für die Anschaffung von neuen Maschinen und Geräten erhalten, wenn diese zu einer deutlichen Minderung von Emissionen oder Umweltbelastungen beitragen. Die neuen Maschinen sollen vor allem zu einer Verringerung von Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft und zur Erreichung der klimapolitisch formulierten Reduktionsziele für Treibhausgase beitragen. Neben neuen Geräten zur emissionsarmen Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern, können in Betrieben der Landwirtschaft, des Obst- und Gartenbaus sowie des Weinbaus Geräte zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gefördert werden, die das Einsatzvolumen von Herbiziden erheblich mindern.
Bis zu 20 Prozent Förderung möglich
Ebenfalls werden Maschinen gefördert, welche die Abdrift der Mittel gegenüber bisher eingesetzter und häufig veralteter Technik deutlich verringern. Der Fördersatz für alle beschriebenen Maschinen und Geräte beläuft sich auf bis zu 20 Prozent des Anschaffungswertes. Bei der Neuanschaffung von Schleppschuh- oder Injektionstechnik zur Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern kann ein erforderlicher neuer Tankwagen mitgefördert werden. Die Förderung einer Umrüstung vorhandener Tankwagen ist ebenfalls möglich. Selbstfahrende Maschinen sind von der Förderung ausgeschlossen. Aufgrund vorgesehener Änderungen im Dünge- und Immissionsschutzrecht, die für landwirtschaftliche Betriebe ab dem Jahr 2020 obligatorisch werden sollen, ist die Förderung von Maschi- nen und Geräte der Außen- wirtschaft vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2019. Weitere Einzelheiten sind in einem Merkblatt online verfügbar. Mehr Infos unter: www. umweltministerium.hessen.de
HMULV