Auch beim Weinbau will sich die Ukraine den in der Europäischen Union geltenden Standards anpassen und hat das Gesetz „Über Trauben und Weinbauerzeugnisse“ verabschiedet. Ziel ist die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften für den Anbau der Trauben, die oenologischen Verfahren sowie die Verwendung und den Schutz geografischer Angaben.
Vorgesehen ist die Einrichtung eines staatlichen Weinbau- und Weinbereitungsregisters. Darin sollen Informationen über die Winzerbetriebe, deren Rebflächen und Erzeugnisse sowie obligatorische Deklarationen für Weine gesammelt werden.
Das Gesetz enthält Durchführungsbestimmungen für die Erzeugung und den Vertrieb von Wein mit geografischen Angaben, die den EU-Vorschriften entsprechen. Untersagt ist das Mischen von ukrainischen Weinen mit Importware. Nach Daten der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) hat die Ukraine im Jahr 2021 insgesamt 660.000 Hektoliter Wein erzeugt. Bis Kriegsbeginn im Februar 2022 belief sich die Rebfläche auf 41.800 Hektar, derzeit sind es rund 36.600 Hektar. age