Kompromisse bedeuten Fortschritt für den Weinsektor

AREV und DWV begrüßen GAP-Reform

Der Verband der europäischen Weinbauregionen (AREV) ist erfreut über die Einigung zur Reform der Gemeinsa­men Agrarpolitik ab 2023. Der Deutsche Weinbauverband (DWV) setzte sich mit Verbänden auf europäischer Ebene wie COPACOGECA, Comité Vins (CEEV) und der European Federation of Origin Wines (EFOW) für Verbesserungen des Weinbaus ein und stand in engem Austausch mit Abgeordneten des EU-Parlaments sowie den Vertretern der EU-Kommission.
Pflanzrechteregelung bis 2045 verlängert
Während der Verhandlungen einigten sich EU-Parlament und EU-Rat in Bezug auf die Weinbranche in der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) darauf, das Genehmigungssystem für Rebpflanzungen mit einer Begrenzung der Neuanpflanzungen auf maximal 1 % bis 2045 zu verlängern, wobei zwei Halbzeitüberprüfungen zur Evaluierung vorgesehen sind.
Es wird einen einheitlichen, spezifischen Rahmen für die Kennzeichnung von Wein in Bezug auf die Brennwertdeklaration und die Angabe von Zutaten geben, der nur für den Brennwert eine verpflichtende Angabe auf dem Etikett vorsieht. Die Angabe der Zutaten soll auch in elektronischer Form möglich sein. Damit nimmt die Weinbranche eine Vorreiterrolle bei der digitalen Bereitstellung von Informationen auf dem Etikett ein.„Teilweise entalkholisierte“ und „entalkoholisierte Weinbauerzeugnisse“ werden genauer definiert.
Ein weiterer Bestandteil der Einigung stellen die Eco-Schemes dar, ein neues Förderinstrument, das Landwirte und Winzer für höhere Ökosystemleis­tungen entlohnen soll. Hierfür ist ein Budget von 25 % in der ersten Säule vorgesehen, mit einer Lernphase von zwei Jahren bis 2025. 10 % der Einkommensstütze müssen zugunsten kleinerer Betriebe (in Deutschland bis zu 40 beziehungsweise 60 ha) umverteilt werden. Die GAP ab 2023 ist ergebnisorientiert, das heißt die Mitgliedstaaten müssen einen jährlichen Bericht vorlegen und können von der Kommission zu Maßnahmen aufgefordert werden.
DWV-Präsident Klaus Schneider und DWV-Generalsekretär Christian Schwörer begrüßen die für die Weinbranche erzielten Ergebnisse. Besonders die verlängerte Pflanzrechteregelung entsprechen den Erwartungen der Winzer. Der DWV dankt den Bericht- und Schattenberichterstattern sowie den deutschen Abgeordneten im EU-Parlament, aber auch dem Bundeslandwirtschaftsministerium für die Unterstützung und Entschlossenheit.
Nationalen Strategieplan praxisnah umsetzen
Der Deutsche Weinbaupräsident hofft, dass die Umsetzung des nationalen Strategieplans praxisnah erfolgt. Mit der Verabschiedung der ersten GAP-Gesetze im Bundestag und Bundesrat wurde bereits der Grundstein für die nationale Umsetzung der Brüsseler Beschlüsse gelegt. Der DWV wird sich für eine Ausgestaltung der ausstehenden Verordnungen einsetzen.
Auch die AREV freut die Verlängerung der Pflanzrechteregelung und ebenso, dass der Kampf um die Anerkennung von Steillagen Früchte getragen hat, sodass eine stärkere Förderung möglich wird. Programme, die ihre Wirksamkeit bewiesen haben, werden beibehalten und weiterhin Investitionen, Förderung und Organisationen des Berufsstandes unterstützen. Die Nährwertkennzeichnung soll pragmatisch erfolgen. Die GAP soll wirtschaftliche und ökologische Fortschritte ermöglichen, durch Investitionen und Agrarumweltmaßnahmen, die der Besonderheit des Weinbaus Rechnung tragen.
Die Öffnung für den Handel mit alkoholisierten Weinen wird nach Verfahren erfolgen, die in Durchführungsrechtsakten noch zu spezifizieren sind, in voller Übereinstimmung mit den Normen der OIV, wobei die AREV wachsam sein wird.
Es ist möglich Direktzahlungen zu mobilisieren für Risikomanagement. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Instrumente dazu nutzen. Die AREV lobt die Arbeit der portugiesischen Präsidentschaft, ebenso wie die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wie Peter Jahr, Anne Sander, Paolo de Castro, Irène Tolleret, Norbert Lins, Christophe Hansen, Herbert Dorfmann und Pina Picierno, die sich einmal mehr für den europäischen Weinbau engagiert haben. DWV/AREV