Baden-Württemberg begleitet die Winzer im Land mit einem Sofortprogramm Weinbau zur Bewältigung aktueller Herausforderungen. Wie Landwirtschaftsminister Peter Hauk erklärte, ist die wirtschaftliche Situation der meisten Weinbaubetriebe sehr angespannt. Im Wirtschaftsjahr 2023/2024 sank das Betriebsergebnis im Vergleich zum Vorjahr um 68 %! Das Sofortprogramm Weinbau bündelt europäische und nationale Maßnahmen mit Maßnahmen des Landes.
Weintourismusprojekte und kommunale, integrierte ländliche Entwicklungskonzepte (ILEK) sind aufgrund der Dynamik der Rebflächenaufgabe dringlich, um eine wirtschaftliche, touristisch nutzbare Weinbaukultur zu erhalten.
Maßnahmen des Sofortprogramms Weinbau
Verbesserung der Pheromonförderung: Die Verwirrung der Traubenwickler hat sich im integrierten und ökologischen Weinbau bewährt. Dabei ist wichtig, geschlossene Reblagen komplett mit Pheromondispensern zu schützen. Da die Kosten gestiegen sind, wird die Förderung dieses Jahr auf 200 Euro je Hektar erhöht.
Zulassung von Kaliumphosphonat (KP) für Ökoweinbau in Brüssel einfordern: Um den Anteil der Ökobewirtschaftung zu erhöhen, müsse eine sichere Traubenerzeugung möglich sein. Mit den aktuell im Ökoweinbau zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sei das nur eingeschränkt möglich.
Steillagenförderung langfristig absichern: Die Bedeutung der steilen Handarbeitslagen für Natur, Tourismus, Landschaftsbild und Kultur ist in Baden-Württemberg gesellschaftlich anerkannt. Seit 2024 werden diese einzigartigen Lagen mit einem Bewirtschaftungszuschuss von 5.000 Euro je Hektar und Jahr gefördert.
Weintourismus: Ein Weintourismusprojekt im Zabergäu hat bereits begonnen. Zwei weitere Projekte, eins in Baden, eins in Württemberg, starten dieses Jahr. Der Weintourismus hat das Potenzial, den Weinbau und mit ihm verbundene Gewerke zu beleben und neue Wertschöpfung zu generieren.
Kommunale ILEK-Projekte für ein Rebflächenmanagement: Der Konsumrückgang führt zur Aufgabe von Rebflächen. Ziel ist, die Lagen geschlossen und die Landschaft attraktiv zu erhalten. Das Stuttgarter Ministerium plant in jedem Anbaugebiet ein Modellprojekt zum aktiven Rebflächenmanagement.
Forderung an Bund, Rotationsbrache über Ökoregelungen zu fördern: Rotationsbrache fördert Artenvielfalt sowie Bodenruhe und bewahrt die Weinlandschaft. Der Aufwand sei mit 2.500 Euro je Hektar und Jahr auszugleichen.
Anpassung des Landesweinrechts bezüglich Rodungsnotwendigkeit aufgelassener Weinberge: Rebflächen, die ohne jegliche Pflege sich selbst überlassen werden, beeinträchtigen das Landschaftsbild und ziehen benachbarte Rebflächen durch Vermehrung von Schaderregern in Mitleidenschaft. Daher wird geprüft, ob es Möglichkeiten gibt, die Zunahme von Brachen zu begrenzen.
Weinexport: Die baden-württembergische Weinbranche muss sich stärker auf Export fokussieren, sich Marktentwicklungen anpassen und neue Absatzkanäle erschließen, sowohl innerhalb Europas als auch international. Exportbemühungen werden vom Land durch Delegationsreisen begleitet. Zudem gibt es den Erfahrungsaustausch ,Schmeck den Süden“.
Weinwerbung: Eine Stärkung der Weinwirtschaft soll durch Gemeinschaftsmarketing erfolgen. Qualitätsprogramme des Landes (QZBW, BIOZBW) oder der EU (g.g.A. und g.U.) können Alleinstellungsmerkmale identifizieren, um heimische Weine herauszustellen.
Projekt Zukunftsweinbau über EIP: Das Projekt ,OPG Zukunftsweinbau Baden“ fördert die flächendeckende Umstrukturierung auf Piwis und Öko, eine eigene Hefe und Implementierung von Nachhaltigkeitskriterien für die geschützte Ursprungsregion Baden. Das Projekt wird bis Ende 2027 mit rund 700.000 Euro unterstützt.
Start des Antragsverfahrens EU-Frosthilfe: Deutschland erhält aus der EU-Agrarreserve insgesamt 46,5 Mio. Euro, um Obst- und Weinbaubetriebe zu unterstützen, die durch Spätfrost im April 2024 Ertragsverluste hinnehmen mussten. Die Auszahlung der Beihilfen erfolgt bis Ende April 2025. mlr ba-wü