Sowohl in der Form als auch inhaltlich ist es bemerkenswert, wie schnell EU-Parlament und EU-Kommission zusammenarbeiten konnten. Mit 425 Ja-Stimmen, 130 Nein-Stimmen und 33 Enthaltungen hat das Europäische Parlament die Änderungen der GAP, die die EU-Kommission am 15. März vorgeschlagen hatte, jetzt gebilligt.
Trotz vieler Änderungsanträge der Fraktionen der Grünen, der Linken und der S&D wurden nur unwesentliche Änderungen am Kommissionsvorschlag angenommen, die die vom Rat vorgenommenen Änderungen widerspiegeln, um eine schnelle endgültige Verabschiedung zu ermöglichen.
Die OIV stellte fest, dass sich die von der Kommission eingeführten und von Rat und Parlament gebilligten Änderungen vor allem auf die Cross-Compliance konzentrieren:
Der GLÖZ-Standard 8, das heißt die Verpflichtung, eine Mindestquote an Ackerland für Brachflächen oder Elemente wie Hecken und Bäume zu verwenden, wird abgeschafft, wobei der Schutz bestehender Landschaftselemente aufrechterhalten werden muss. Stattdessen müssen die EU-Mitgliedsstaaten eine Öko-Regelung einführen (für die Mitgliedstaaten verpflichtend, für die Landwirte freiwillig), die den Landwirten Unterstützung dafür bietet, dass sie einen Teil des Ackerlandes brach liegen lassen oder neue Landschaftselemente schaffen.
In Bezug auf den GLÖZ-Standard 7, der eine Fruchtfolge vorschreibt, dürfen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit hinzufügen, diese Anforderung durch eine Diversifizierung der Kulturen zu erfüllen.
Die Anwendung der Bodenbedeckung in sensiblen Zeiten (GLÖZ-Standard 6) wird den Mitgliedstaaten mit einer gewissen Flexibilität überlassen.
Ein Mitgliedstaat wird zwei Änderungen pro Jahr an seinem eigenen Strategieplan einreichen können (derzeit nur eine). Kleinbauern (bis 10 ha) werden von Cross-Compliance-Kontrollen und Sanktionen ausgenommen.
Da diese Änderungen rückwirkend ab dem Anwendungsjahr 2024 gelten, gibt es Übergangsbestimmungen für 2024, um die Zeit abzudecken, die die Mitgliedstaaten benötigen, um die Änderungen an ihren GAP-Strategieplänen für die GLÖZ-Standards 6, 7 und 8 vorzunehmen und diese von der Kommission genehmigen zu lassen.
Das Parlament beschloss, sich nicht gegen den Vorschlag der Kommission zu stellen, den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Umsetzung der GAP- Anforderung zu gewähren, das Verhältnis von Dauergrünland zur landwirtschaftlichen Fläche über 5 % im Vergleich zu 2018 zu halten (GLÖZ 1). AREV