Mittelrhein Weinbautag

MITTELRHEIN

Am Weinbautag des Mittelrheins sprach Heinz-Uwe Fetz, Präsident des Weinbauverbandes Mittelrhein, das Extremjahr 2017 an. Die Ernte stellte alle vor große Herausforderungen. Derzeit seien dennoch hervorragende Weinqualitäten in den Kellern. Insgesamt allerdings nur 24 000 hl, so wenig wie nie zuvor. Diese Ertragseinbußen könnten aus wirtschaftlicher Sicht kaum ausgeglichen werden. Preiserhöhungen seien notwendig und sollten von allen Betrieben am Mittelrhein angestrebt werden.
Vom Weinbezeichnungsrecht bis zur Mehrgefahrenversicherung
Beim Thema Weinbezeichnungsrecht unterstütze der Mittelrhein die Überlegungen und Vorschläge vom Deutschen Weinbauverband. Man stehe kurz vor der Gründung einer Schutzgemeinschaft. Von dieser Regionalorganisation könnten dann Gestaltung und Verwaltung der notwendigen Lastenhefte vorgenommen werden. Fetz sprach sich für die Anerkennung des aktiven Weinbaus als Naturschutzmaßnahme mit hoher Priorität bei der Reaktivierung von brachliegenden Flächen zur Weinbaunutzung aus. Die weinbauliche Nutzung sei ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der Weinkulturlandschaft und positiv für die spezielle Flora und Fauna in der Region zu werten. Der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser, führte aus, dass es gelungen sei, die Nationalen Stützungsprogramme zu sichern und die größere Ausdehnung von Weinbauneuanpflanzungen zu beschränken. Zudem sei derzeit eine bessere Absicherung der Winzer durch eine Mehrgefahrenversicherung in Diskussion.
Aktuelle weinbaupolitische Lage im Weinbauverband
Den Bericht zur aktuellen weinbaupolitischen Lage im Weinbauverband Mittelrhein trug Geschäftsführer Gerd Knebel vor. Er ging ausführlich auf die Themenbereiche Schutzgemeinschaft Mittelrhein, Weinbezeichnungsrecht, Förderung und neues Weingesetz ein. Dazu informierte er über die neue Düngeverordnung, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Die Schutzgemeinschaft solle komplett in den Weinbauverband integriert werden. Die Aufgabe der Schutzgemeinschaft bestehe in erster Linie in der Verwaltung und Gestaltung der Lastenhefte mit den Produktspezifikationen der g.U. Mittelrhein. Knebel kündigte an, die Qualitätskriterien zur Profilierung des neuen Weinbezeichnungsrechtes am Mittelrhein mit den Winzern intensiv diskutieren zu wollen. Es gebe für die Unternehmen der Weinwirtschaft nach wie vor umfangreiche Möglichkeiten der Förderung durch EU, Bund und Land. In der sogenannten InVeKoS-Verordnung werde ab diesem Jahr vorgeschrieben, dass der Winzer seine Anträge nur noch als eAntrag einreichen könne. Der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Weinbauverbandes e.V. (DWV), Christian Schwörer, erläuterte das Konzept des DWV für eine Reform des deutschen Weinbezeichnungsrechts. Die Anpassung erfolge, um für die Verbraucher eine bessere Übersicht im Bezeichnungsdschungel zu erhalten. Außerdem müssten die deutschen Regelungen an das geänderte europäische Weinbezeichnungsrecht angepasst werden. Die Schutzgemeinschaften, die derzeit in allen deutschen Weinbaugebieten gegründet würden, sollten sich über die Qualitätsinhalte und über eine Hierarchie von kleineren Herkunftsbezeichnungen für ihr Gebiet verständigen. Eine EU-Weinrechtsänderung, die in den kommenden Monaten in Kraft treten solle, habe die Möglichkeit für mehr Subsidiarität und Eigenverantwortung für die Regelungen der Weine mit geschützter Herkunftsbezeichnung gebracht. Gerd Knebel