Gesunde Reben erfordern Pflanzenschutz, daher sind die Verhandlungen zum „EU-Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR)“ für die Weinbranche von besonderer Brisanz. Erst durch die Nutzung als Rebfläche wird in vielen Schutzgebieten nachweislich die Biodiversität gefördert. „Lagen mit Trockenmauern sichern seit Jahrhunderten die Steillagen und bieten Lebensraum für schützenswerte Tiere wie Mauereidechse oder Apollofalter“, so DWV-Präsident Klaus Schneider. Gerade Steillagengebiete wie Mosel, Mittelrhein, Neckar und Ahr, welche Flora und Fauna, aber auch den Erholungswert für Menschen prägen, besitzen einen hohen ökologischen Wert. Dieser ist durch die SUR gefährdet. „Leider sehen wir unsere Forderungen für eine nachhaltige Bewirtschaftung nicht ausreichend in den Vorstellungen des Umweltausschusses des EU-Parlamentes berücksichtigt“, so Schneider.
Positive Auswirkungen des Weinbaus beachten
Er fordert daher vom EU-Umweltausschuss sowie von der Bundesregierung, die positiven Auswirkungen der weinbaulichen Bewirtschaftung in das EU-Pflanzenschutzpaket aufzunehmen und den Weinbau in allen Gebieten zu stärken, anstatt weitere Hürden durch Auflagen in der Bewirtschaftung aufzustellen.
„Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln muss in allen Gebieten möglich sein, sonst droht das Aus jeglicher Bewirtschaftung von betroffen Rebflächen und die Aufgabe der strukturreichen und schützenswerten Landschaft sowie mittelfristig der nachgelagerten Wirtschaftsbereiche“, appelliert Schneider.
Wie Pflanzenschutzmittel reduziert wurden und weiter reduziert werden können, ist unter https://deutscher-weinbauverband.de/positionspapier-
des-deutschen-weinbauverbandes-e-v-zu-pflanzenschutz-im-weinbau-reduktionspotentiale-grenzen-und-perspektiven. Die im EU-Umweltausschuss vorgelegten Vorschläge honorieren bereits getätigte Einsparungen unzureichend.
Die angedachten Definitionen und Regelungen für empfindliche Gebiete seien hochkomplex und eröffneten einen zu hohen Spielraum für Mitgliedstaaten. „Dies könnte zu ungleichen Produktions- und Wettbewerbsbedingungen führen,“ warnt Schneider. Das sei keine Verbesserung zum Status Quo, sondern eine Bestrafung derjenigen Winzer, die bereits länger nachhaltige Bewirtschaftungsmaßnahmen durchführen. Daher lehne der Deutsche Weinbauverband sämtliche Verbote zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln als auch den Bezug zu Gebietskulissen ab. Schneider forderte die EU-Abgeordneten auf, die Kompromisse der Umweltseite weiter zu verhandeln anstatt abzustimmen.
Der DWV rechnet mit einer Betroffenheit von über 30% der bundesweiten Rebfläche und lehnt Verbote zum Pflanzenschutzmitteleinsatz in Schutzgebieten ab. Der Bundesverband plädiert für einen Pflanzenschutzmitteleinsatz, der sich an dem Schutzcharakter des entsprechenden Gebietes orientiert. Verbote konterkarieren das Schutzziel und entziehen den Weinbaubetrieben ihre Existenzgrundlage. DWV