Nahewinzer sollten sich durch Verträge binden

NAHE

Foto: Norbert Krupp
Der Weinbauverband Nahe berichtete beim Herbstpressegespräch von einem einzigartigen Jahrgang. Dr. Thomas Höfer, Weinbaupräsident der Nahe, erwartet grandiose Weine und stellt den Konsumenten ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis in Aussicht. Trotz der Trockenheit, kamen die Reben in den Steillagen gut zurecht und brachten gute Erträge. Die sehr schnelle Reifeentwicklung forderte die Winzer. Die Lese begann schon im August und zog sich durch das gute Wetter und die gesunden Trauben über sechs Wochen hin. Es war eine ungewöhnlich entspannte und gut überlegte Lese möglich, freute sich Höfer. Auch an der Nahe waren die Winzer von den hohen Erträgen und den dennoch guten Qualitäten überrascht. Höfer schätzt den Gesamtertrag an der Nahe in diesem Jahr auf 440 000 hl Weinmost, 2017 wurden 251 600 hl geerntet. Das langjährige Mittel liege bei 330 000 hl.
Mehr Nahewinzer sollten Verträge eingehen
Höfer ruft die Nahewinzer dazu auf mit Genossenschaften und Kellereien mehrjährige Verträge zu schließen, zum Beispiel mit der Moselland, die Nahewein im Lebensmitteleinzelhandel gelistet habe. Auch Hans-Willi Knodel, Vizepräsident des Weinbauverbandes, empfiehlt Fassweinwinzern sich einbinden zu lassen, um eine zuverlässige Abnahmequelle mit einem sicheren Preis zu haben. Um eine Marke zu entwickeln, brauche es eine zuverlässige jährliche Menge und dies sei nur über Verträge möglich. Das Anbaugebiet Nahe umfasst 4 225 ha Reben. Die Hälfte des Naheweines werde durch selbstvermarktende Winzer abgesetzt. Nur etwa 300 ha seien genossenschaftlich gebunden. „Die Ernte von 1 500 ha ist vagabundierend, das heißt die Winzer sind dem Markt ausgeliefert“, so Knodel. Winzer, die Interesse daran haben an Genossenschaften oder Kellereien zu liefern, sind aufgefordert sich beim Weinbauverband Nahe zu melden, der koordiniert. Auch an der Nahe werden Weinberge nicht geerntet, weil das Kontingent erfüllt ist. Kurzfristig sei die Situation nicht zu ändern, aber dem Weinbauverband Nahe sei das Problem bewusst und es werde über eine künftige Möglichkeit und Bedingungen der Überlagerung nachgedacht. 1989 wurde die Hektarhöchstertragsregelung im Weingesetz festgeschrieben zum Schutz der Winzer. Im November werde die Nahe ihre Schutzgemeinschaft gründen und diese habe dann über solche Fragen zu entscheiden. bs