Die Umsetzungen der Empfehlungen der High-Level Group Wein werden konkreter. Die EU-Kommission wird im nächsten Monat ein „Weinpaket“ zur Anpassung der EU-Weingesetzgebung vorlegen. Ziel ist es, die europäische Weinerzeugung an den Markttrend anzupassen. Dem Vernehmen nach befindet sich der Entwurf in der internen Abstimmung zwischen verschiedenen Dienststellen der EU-Kommission. Inhaltliche Änderungen, heißt es aus Kommissionskreisen, seien aber noch möglich.
Maßnahmen, um Weinmenge zu begrenzen
Aufgrund der angespannten Marktlage will Brüssel die EU-Weinerzeugung begrenzen. Es sickerte durch, dass die EU-Kommission im derzeitigen Entwurf, Regelungen für Neuanpflanzungen ändere. Genannt wird die sanktionsfreie Rückgabe von Pflanzgenehmigungen, die vor dem 1. Januar 2025 erteilt wurden. Mitgliedsstaaten würden befugt, einen Anbaustopp festzulegen. Daneben würden nach dem jetzigen Stand des Wissens beispielsweise die Wiederbepflanzungsgenehmigungen von sechs auf acht Jahre und die Absatzförderung von drei auf fünf Jahre verlängert.
Der Weinbauverband bedauert, dass die wichtige Flexibilisierung des Weinsektorenprogramms nicht aufgegriffen wurde. Gelder seien weiter nicht in die Folgejahre übertragbar. Zudem fehlten im Entwurf kurzfristige Lösungen, die der Weinbau in Deutschland dringend brauche. Hier sei die nationale Politik gefragt. Der Deutsche Weinbauverband fordert eine Rotationsbrache als Mittel zur Marktentlastung und zur Förderung der Biodiversität.
Forderung nach Rotationsbrache bekräftigt
Bisher würden die sogenannten Öko-Regelungen von den heimischen Betrieben viel zu wenig genutzt. Für die Anlage von Blühstreifen und den Verzicht auf Pflanzenschutz hätten 2024 für den Weinbau insgesamt rund 84 Mio. Euro bereitgestanden. Genutzt worden seien rund 16 Mio. Euro. Das könne durch eine geförderte Rotationsbrache, bei der der Zeitraum bis zu Wiederbepflanzung für Biodiversitätsmaßnahmen genutzt werde, geändert werden.
Die neue Bundesregierung solle sich zur deutschen Weinkultur bekennen. Diese sei massiv durch die aktuelle Alkoholpolitik gefährdet. Spätestens seit der Verlautbarung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) orientiere sich die Politik am sogenannten „no safe level“. Dabei basiere die DGE-Empfehlung, auf Alkohol vollständig zu verzichten, auf nur wenigen, inzwischen revidierten Studien. Hier müsse die Branche mit Aufklärungskampagnen wie „Wine in Moderation (MIW)“ und „Vitaevino“ entgegenwirken.
Höhe der nationalen Kofinanzierung unklar
Darüber hinaus soll den EU-Staaten ermöglicht werden, Beihilfen für freiwillige sowie verpflichtende Destillation, Rodung oder grüne Lese zu finanzieren. Unklar scheint die Höhe der nationalen Kofinanzierung zu sein. Genannt wird ein möglicher Anteil von 20 %. Hier könnte es noch Anpassungen des Entwurfs geben.
Über die öffentliche Bereitstellung von Beratungsdiensten soll die Verwaltung von geschützten Ursprungsangaben (g.U.) optimiert werden. Gleiches gilt für die Stärkung von Erzeugergemeinschaften. Um den Weintourismus anzukurbeln, könnte die Dauer internationaler Werbekampagnen von drei auf fünf Jahre verlängert werden. Es könnte auf elektronische Etikettierung, etwa QR-Codes, hinauslaufen. age