Positive Aussichten „Die Wetterextreme 2016 hat unsere Winzer sehr viel abverlangt. Die trockene Witterung der vergangenen Wochen lässt erfreulicherweise einen sehr guten Jahrgang heranreifen“, sagte Landwirtschaftsminister MdL Peter Hauk bei der Herbstpressekonferenz des Badischen Weinbauverbandes am Kaiserstuhl in Vogtsburg-Burkheim.
Politik für zukunftsfähigen Weinbau gestalten
Die Starkniederschläge Ende Mai und Anfang Juni hätten in vielen Landesteilen zu Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen geführt. Das Ministerium habe deshalb eine Unwetterhilfe Landwirtschaft auf den Weg gebracht. Hierfür stünden bis zu 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. „Auch im Jahr 2016 musste die Population der Kirschessigfliege überwacht werden. Unsere Fachleute in den Versuchs- und Forschungsanstalten unterstützen die Winzer und Obstbauern im Land. Dabei arbeiten sie eng mit nationalen und internationalen Expertinnen und Experten zusammen.
Bio-Winzer mehr fördern
Die Rahmenbedingungen für Bio-Winzer müssten verbessert werden, so Hauk. „Durch den Wegfall der Phosphonate als Bekämpfungsverfahren im Bio-Weinbau bei der Zulassung auf EU-Ebene gegen den Falschen Mehltau haben die Betriebe ein großes Ertragsrisiko. Deshalb wird Baden-Württemberg zusammen mit Tschechien, Österreich und Luxemburg in dieser Frage in Brüssel aktiv werden.“
Strukturverbesserungen fördern
Im Jahr 2008 wurden das Struktur- und Qualitätsprogramm Weinbau auf den Weg gebracht. Dazu gehören die Investitionsförderung im Weinbau in die Verarbeitung und Vermarktung sowie die Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen. Bis heute wurden über dieses Programm etwa 75 Millionen Euro EU-Mittel an die Weinbaubetriebe ausbezahlt“, so Hauk. Damit seien landesweit rund 5 000 Hektar Rebflächen modernisiert worden und sehr viele Winzergenossenschaften, Kellereien und Weingüter im Land hätten auf dieser Basis in die Verarbeitung und Vermarktung von Wein investiert.
Starker Weinbau braucht wirtschaftliche Rebflächen
Zurzeit sind landesweit 34 Rebflurneuordnungen in Durchführung und weitere 14 in Planung. Die Kosten für die Verfahren würden bis zu 80 Prozent vom Land bezuschusst, so Hauk. „Seit 1. Januar 2016 gelten im Weinbau EU-weit neue Anbauregeln. Die vollständige Liberalisierung des Rebenanbaus konnte verhindert werden.“ Im Rahmen der neuen Anbauregeln hätten baden-württembergische Weinbaubetriebe 53 Hektar Neuanpflanzungsgenehmigungen für das Jahr 2016 vom Bund erhalten.
Finanzielle Unterstützung des Steillagenweinbaus
Der Steillagenanbau sei arbeitsintensiv, betonte der Minister. „Der Erhalt unserer landschaftsprägenden Steillagen ist von großer Bedeutung, denn diese Rebanlagen sind ein Markenzeichen des Weinbaus in Baden-Württemberg. Die Steillagenförderung muss deshalb verbessert werden – gerade auf EU-Ebene besteht noch Potenzial, die Rahmenbedingungen zu verbessern und die Fördermaßnahmen auszubauen.“
red