Qualitätswein zukunftsfit machen

Österreich

Die rotweißrote Banderole für österreichischen Quali­tätswein ist durch den Wiedererkennungswert ein sehr gutes Marketinginstrument. Welche Weine Qualitätsweine werden dürfen, wird amtlich überprüft: sowohl chemisch-analytisch im Labor als auch sensorisch durch eine Verkostungsprüfung. Werden beide Prüfungen bestanden, erhält der Wein eine staatliche Prüfnummer und darf die rotweißrote Banderole tragen.
Österreichischer Export­erfolg ohne Banderole
Seit einiger Zeit sind 20 % der Österreichischen Weinexporte Nichtqualitätsweine, die einen höheren Durchschnittspreis erzielen als die Qualitätsweine in Flaschen. Es sind Weine, die versuchen, ihre Herkunft und Lage mit möglichst wenig Intervention (Spontangärung oder Maischegärung) herauszuarbeiten. Diese Weinstile bestehen oft nicht die sensorische Qualitätsweinprüfung und werden folglich als Landwein oder „Wein aus Österreich“ klassifiziert. Aber international kommen diese Stile gut an bei weinaffinen, zahlungskräftigen, meinungsbildenden Zielgruppen und fördern, dass Österreich als innovatives Weinland wahrgenommen wird.
„Wir müssen sicherstellen, dass unser Qualitätsweinsystem zukunftssicher ist – vor allem, da unsere Exporte seit Jahren steigen“, so Chris Yorke, Geschäftsführer der ÖWM (Österreich Wein Marketing).
Fachprüfungskommission internationale Stilistik
Als Lösungsvorschlag hat sich das Nationale Weinkomitee darauf geeinigt, eine Fachprüfungskommission ergänzend zur Standardprüfungskommission einzusetzen. Wenn ein Wein mit internationaler Stilistik die Prüfnummernverkostung nicht besteht, kann der Winzer ihn bei der vom Bundesamt eingerichteten Fachkommission einreichen. Diese ist auf solche Weine geschult und erstellt ein Gegengutachten, sofern der Wein den qualitativen Vorgaben entspricht.
Parallel dazu soll die Standardverkostungsprüfung weiterentwickelt werden. Ziel ist, dass alle Weine, die ihre Herkunft widerspiegeln und qualitativ und analytisch einwandfrei sind, unter der Banderole Platz finden sollen. Weine, die durch lange Maische­standzeit bei Weißwein oder keine Filtration (Trübung) von der üblichen Machart abweichen, finden aktuell im österreichischen Qualitätswein-System keinen Platz. Dafür muss im Weingesetz eine Kategorie geschaffen werden, mit der auf dem Etikett erkennbar ist, dass es sich um einen Qualitätswein mit alternativer Stilistik handelt. ÖWM