Anträge zur Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2014 können ab sofort bis Ende Januar gestellt werden. Das teilte das Weinbauministerium mit. Rheinland-Pfalz wolle mit der Umsetzung des Programmes die Weinbauern auch bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Die Wiederbepflanzungen können auch im Jahr 2014 mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen, einschließlich der pilzwiderstandsfähigen Rebsorten, zum Beispiel Johanniter und Regent. Wie bereits im Jahr 2013 werden im Rahmen von genehmigten Eignungsversuchen auch nicht klassifizierte Rebsorten gefördert, informierte das Ministerium. Gegenüber dem Vorjahr gebe es eine Änderung: Maßnahmen innerhalb von Flurbereinigungen werden nicht mehr mit erhöhten Sätzen gefördert, sondern mit den gleichen Fördersätzen wie außerhalb von Flurbereinigungen. Damit habe Rheinland-Pfalz eine Forderung der EU umgesetzt. Die europäischen Förderrichtlinien lehnen eine ungleiche Behandlung in der Förderung ab.Die Winzer erhalten die entsprechenden Antragsunterlagen in den Kreisverwaltungen. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2014. Nur für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2014. mulewf