Das Landwirtschaftsministerium hat nach intensiven Diskussionen mit den Bauernverbänden und Kreisverwaltungen das laufende Beteiligungsverfahren zur Erstellung eines Katasters für Landschaftselemente drastisch vereinfacht und den Vorstellungen der Praxis angepasst. Wie das Ministerium mitteilt, werden alle nicht erforderlichen Daten und Informationen (z.B. nicht Cross Compliance-relevante Sträucher, Bäume etc.) aus dem optischen System FLOrlp entfernt.
Alle Landwirte, die bisher im Beteiligungsverfahren Angaben gemacht haben, erhalten in ihrem Flächennachweis 2015 die geänderten Landschaftselemente vorgeblendet. Dies gilt, sofern die Kreisverwaltungen diese bis 15. Januar 2015 bearbeitet haben. Allen Landwirten, die bis Ende Dezember 2014 keine Angaben im Beteiligungsverfahren gemacht haben, werden die bisher gemeldeten Landschaftselemente aus dem Antragsverfahren 2014 vorgeblendet. Sie können im Rahmen des Antragsverfahrens 2015 neue Landschaftselemente (z.B. aus dem Beteiligungsverfahren 2014 oder aus eigenen Erkenntnissen) beantragen.
Damit werden im Antragsverfahren 2015 nur Landschaftselemente vorgeblendet, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens bestätigt oder geändert wurden. Für die übrigen Flurstücke gelten die Landschaftselemente, die Bestandteil des bisherigen Katasters sind.
Alle Landwirte, die bisher im Beteiligungsverfahren Angaben gemacht haben, erhalten in ihrem Flächennachweis 2015 die geänderten Landschaftselemente vorgeblendet. Dies gilt, sofern die Kreisverwaltungen diese bis 15. Januar 2015 bearbeitet haben. Allen Landwirten, die bis Ende Dezember 2014 keine Angaben im Beteiligungsverfahren gemacht haben, werden die bisher gemeldeten Landschaftselemente aus dem Antragsverfahren 2014 vorgeblendet. Sie können im Rahmen des Antragsverfahrens 2015 neue Landschaftselemente (z.B. aus dem Beteiligungsverfahren 2014 oder aus eigenen Erkenntnissen) beantragen.
Damit werden im Antragsverfahren 2015 nur Landschaftselemente vorgeblendet, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens bestätigt oder geändert wurden. Für die übrigen Flurstücke gelten die Landschaftselemente, die Bestandteil des bisherigen Katasters sind.
Ministerium für Umwelt, landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten