Schindler bestätigt

RHEINLAND-PFALZ

Foto: MWVLW / Das Team / Olgay Oezkan
Die 53. Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz bestätigte bei ihrer konstituierenden Sitzung in Bad Kreuznach Ökonomierat Norbert Schindler in seinem Präsidentenamt. Zu den Vizepräsidenten wählte die Versammlung Ökonomierat Heribert Metternich und Michael Horper wieder. Als weitere Mitglieder wurden in den Vorstand gewählt: Brigitte Christoffel als Vertreterin der mithelfenden Familienangehörigen, Matthias Weber, als Vertreter der Arbeitnehmer, Walter Clüsserath, Harald Schneider und Rita Lanius-Heck aus der Region Rheinland-Nassau sowie Ingo Steitz, Eberhard Hartelt und Reinhold Hörner aus der Region Rheinhessen-Pfalz.
Unterstützung für die Betriebe
Der Präsident nannte als Schwerpunkte der vergangenen Wahlperiode den Strukturwandel, das Genehmigungssystem für Rebpflanzungen, das Landeswassergesetz, das neue Landesnaturschutzgesetz und die Düngeverordnung. „Auf die Betriebe kommt immer mehr Bürokratie zu. Viele sind damit überfordert und benötigen fachliche Beratung“, sagte Schindler und forderte vom Land eine gute finanzielle Unterstützung der Arbeit der Kammer sowie eine bessere Ausstattung der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum. In den nächsten Jahren gehe es zudem darum, Imagearbeit für die Landwirtschaft zu betreiben und der Gesellschaft zu vermitteln, wie Landwirte und Winzer arbeiten und welche Ziele mit einer modernen Landwirtschaft verfolgt würden. Ein weiteres Bestreben müsse es sein, den Nachwuchs für die Grünen Berufe zu begeistern und qualifiziert auszubilden. Weinbauminister Dr. Volker Wissing sagte den Winzern zu, dass die Landesregierung dabei an ihrer Seite steht.
Frage der Umsatzbesteuerung
„Nach Prüfung durch den Landesrechnungshof unterliegen die gegen Entgelt angebotenen Leistungen der Landwirtschaftskammer wie Beratung und Prämierung der Umsatzsteuer“, informierte Schindler. Die Kammer habe eine Stellungnahme zur Einschätzung des Finanzamtes abgegeben und hervorgehoben, dass die Landesprämierung für Wein und Sekt nicht umsatzsteuerpflichtig sei, da kein Betrieb gewerblicher Art vorliege. Die Einschätzungen des Finanzamtes hätten Auswirkungen auf Betriebe, die Beratungsleistungen in Anspruch genommen hätten. Nach juristischer Prüfung sehe sich die Kammer verpflichtet, die Gebührenbescheide für Beratungsleistungen ab 2014 zu ändern, die Umsatzsteuer auszuweisen und an die Betriebe zur Begleichung zu schicken. Für das Jahr 2014 seien davon rund 900 Betriebe betroffen. Sie würden in den nächsten Tagen Bescheide erhalten. „Das ist unumgänglich“, so Präsident Schindler. Er fordert die Betriebe auf, die Angelegenheit mit ihren Steuerberatern zu erörtern, die die konkreten Auswirkungen erläutern könnten. Mit Änderungsbescheiden für die Folgejahre sei 2018 zu rechnen. Inwieweit auch Änderungsbescheide an Prämierungsteilnehmer ergehen, bleibe weiteren Prüfungen vorbehalten. „Wir sind der Auffassung“, sagte Schindler, „dass aufgrund der hoheitlichen Verpflichtung eine Besteuerung nicht stattzufinden hat.“ lwk