Stoffstrombilanz wird abgeschafft

Dünge-Bürokratie

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) setzt mit der Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung einen Punkt aus dem Koali­tionsvertrag um und sorgt für Entlastungen in der Landwirtschaft. Den Vorschlag von Minister Alois Rainer hat das Bundeskabinett zur Kenntnis genommen.
Der Bundesminister sagt, dass zu viel Bürokratie der größte Hemmschuh für wirtschaftliches Wachstum sei. „Sieben Wochen nach Amtsantritt haben wir geliefert. Bislang waren Landwirte verpflichtet, extrem detailliert zu dokumentieren, was sie wann und wo auf ihren Feldern ausbringen. Das ist hochbürokratisch und wird von der EU nicht gefordert. Nun befreien wir unsere Höfe von jährlich 18 Mio. Euro Bürokratieballast und schaffen praxisnahe Regelungen“, so Rainer. Die Stoffstrombilanzverordnung wurde 2018 eingeführt. Sie betrachtet gesamtbetrieblich die Nährstoffe (Stickstoff und Phosphor), die in den Betrieb hineingehen (mit Düngemitteln, Futtermitteln, Tieren, Pflanzgut) und aus dem Betrieb herausgehen (mit pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen, Wirtschaftsdüngern). In der Praxis hat sie sich als bürokratisch, praxisfern und wenig zielführend erwiesen. Die Bundesländer lehnten eine Weiterentwicklung mehrheitlich ab.
Die Düngeverordnung bleibt in Kraft und sichert eine gute fachliche Praxis. Sie legt fest, welche Mengen, zu welchen Zeiten, unter welchen Bedingungen Düngemittel ausgebracht werden dürfen. Das BMLEH arbeitet am Wirkungsmonitoring, mit dem Deutschland seine Zusagen gegenüber der EU-Kommis­sion einhält. Im nächsten Schritt wird das BMLEH eine Novelle des Düngegesetzes vorlegen. BMLEH