Die Meldungen zur Traubenernte und Weinerzeugung aus fremden Erzeugnissen, das Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung sowie die gesonderte Berechnung der Gesamthektarerträge müssen bis spätestens 15. Januar bei der zuständigen Weinbaudienststelle der LWK Rheinland-Pfalz abgegeben werden.
Wegen der pandemiebedingten Einschränkungen sollten alle Meldungen online über das kostenlose WeinInformationsPortal erstattet werden (wip.lwk-rlp.de). Unmittelbar nach der Abgabe kann man die abgestempelte Meldung herunterladen oder ausdrucken. Eine Beratung vor der Abgabe kann aktuell nur telefonisch oder in Einzelfällen nur nach vorheriger Absprache erfolgen.
Wer seine Meldung nicht online einreicht, sollte sie direkt an die LWK-Dienststelle senden oder dort einwerfen. Bitte auch einen frankierten Rückumschlag für das abgestempelte Doppel beilegen. Falls kein Rückumschlag beiliegt, wird das abgestempelte Belegexemplar bei der LWK für den Melder aufbewahrt. Dies gilt auch für Meldungen, die von den Stadt-, Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen an die LWK weitergeleitet wurden. lwk