Umstrukturierungsanträge 2019

Ab 2. Januar 2019 können Anträge für das EU­-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2019 gestellt werden. Die Frist endet am 31. Januar 2019. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist bis 30. April 2019. Die Frist gilt für Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2019 gepflanzt werden sollen. Fördervoraussetzung ist, dass die beantragten Flächen in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet wurden und einen positiven Rodungsbescheid erhielten. Nachmelden ist nicht möglich. mwvlw