Viele Vorschläge der Branche angenommen

Hochrangige Gruppe Wein

Foto: CEEV
Zur Überwindung der aktuellen Krise des europäi­schen Weinbaus hat die Europäische Kommission eine hochrangige Gruppe Wein einberufen, die seit September vier Mal tagte und am 16. Dezember Ergebnisse vorlegte. Die Vertreter der Verbände – AREV, CEEV und Weinbauverband – begrüßen, dass viele Vorschläge der Weinbranche angenommen und fachlicher Rat berücksichtigt wurde.
Auf der vierten und letzten Sitzung der hochrangigen EU-­Gruppe Wein haben Kommission und die Mitgliedstaaten, in Anwesenheit des EU-Kommissars für Landwirtschaft und Ernährung Christophe Hansen, etliche Empfehlungen des EU-­Weinsektors angenommen. Die AREV (Versammlung der Europäischen Weinregionen) freut sich, dass sich drei ihrer vorgeschlagenen Punkte im Ergebnis wiederfinden:
Die Schaffung eines Fonds für Krisenmanagement: Kommissar Hansen bestätigte, dass der derzeitige Agrarfonds von 250 Mio. Euro nicht in der Lage sei, auf die Krise des Weinbaus zu reagieren. Er versprach, seine Dienststellen anzuweisen, an der Schaffung eines Notfallfonds zu arbeiten.
Gewährleistung der Rentabilität der Betriebe: Die Priorität sei, dass die Winzer von ihrer Arbeit leben können. Es sei nicht hinnehmbar, dass sie aufgrund der Bürokratie daran gehindert werden, in ihren Weinbergen zu arbeiten und gezwungen sind, wertvolle Zeit mit überflüssigen und zeitraubenden Verfahren zu verbringen.
Präzisionsweinbau und Ent­wick­lung der Bewässerung sind entscheidend für Regionen, die von wiederkehrenden Dürreperioden betroffen sind. Auch der Weintourismus müsse als Hebel für die ländliche Entwicklung gefördert werden.
Die AREV bestand außerdem auf:
  • Bessere Nutzung der Marktbeobachtungsstelle: Das Instrument müsse weiter verbreitet und genutzt werden. Es stelle ein unverzichtbares Instrument dar, um den Bedarf zu bewerten und die Flexibilität der Weinerzeugung zu gewährleisten.
  • Die Rodungen müssen vorsichtig angepasst werden: Die endgültige Rodung muss sparsam eingesetzt werden. Das Überleben der großen Weinbauregionen hänge davon ab. Eine vorübergehende Rodung sollte als Instrument zur Umstrukturierung und Anpassung der Weinberge betrachtet werden.
  • Ein Marshallplan für das Bodenleben: Es ist unerlässlich, Weinbauböden zu erhalten und zu revitalisieren.
Schließlich bekräftigt die AREV ihre Unterstützung für einen modernen und nachhaltigen Weinbau, der sich auf die Präzisionslandwirtschaft, die Entwicklung der Bewässerung und die Förderung des Weintourismus als Vektor für die ländliche Entwicklung konzentriert.
Die AREV bleibt im Dialog mit den Weinbauregionen und der Europäischen Kommission, um für einen starken, nachhaltigen europäischen Weinbau einzutreten.
Die EU hat einen Plan für die Zukunft des Weins
Mauricio González-Gordon, Präsident des Comité Euro­péen des Entreprises Vins (CEEV) (Europäischer Weinwirtschaftsausschuss), äußerte sich optimistisch: „Wir begrüßen die Einsetzung der hochrangigen Gruppe Wein – eine lobenswerte Initiative der Kommission, um die Herausforderungen anzugehen.“ Der Rückgang des Weinkonsums sei Ursache der Probleme. Die Branche müsse sich auf die Erwartungen der Verbraucher konzentrieren. Die EU-Regulierung könne nicht alle Herausforderungen bewältigen, aber sie könne den Rahmen für den Weinsektor schaffen, um die schwierige Zeit zu meistern.
Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Resilienz
CEEV unterstrich die drei zentralen Prinzipien, die in den Empfehlungen der hochrangigen Gruppe enthalten sind: Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Resilienz. Die EU-Unterstützung sollte den Akteuren, die in den Sektor investieren, Vorrang einräumen, Innovationen fördern und sich nicht auf zerstörerische Maßnahmen konzentrieren. Dies ist entscheidend für die Förderung einer lebendigen und nachhaltigen Weinindustrie. CEEV stellte fest, dass mehrere Vorschläge in die Empfehlungen aufgenommen wurden:
  • Verlängerung der Gültigkeit der Wiederbepflanzungsgenehmigungen, Prüfung von Strategien zur Bewältigung übermäßiger Erträge bei gleichzeitiger Förderung der grünen Weinlese und Begrenzung der Anwendung von Rodungsregelungen
  • Größere Flexibilität bei der Finanzverwaltung der sektoralen Weinprogramme
  • Beibehaltung einer soliden EU-Ausfuhrstrategie und Stärkung der Absatzförderung
  • Verstärkung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
  • Einführung neuer Regeln für entalkoholisierte und teilent­alkoholisierte Weine sowie für den Weintourismus und den Absatz in Drittländer
  • Dringende Entwicklung eines harmonisierten und vollständigen elektronischen Kennzeichnungssystems, das auf einem sprachfreien System zur Identifizierung des QR-Codes auf dem Etikett beruhen sollte. age
Der CEEV meint, die EU müsse sich verstärkt mit den Grundsätzen einer nachhaltigen Trauben- und Weinerzeugung befassen, auch wenn es nicht in die Empfehlungen der hochrangigen Gruppe aufgenommen wurde. „Wir müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen und werden keine Politik unterstützen, die rechtlich unterscheidet zwischen Unternehmen und Genossenschaften“, so Ignacio Sánchez Recarte, Generalsekretär CEEV.
CEEV freue sich auf die Zusammenarbeit mit der EU-­Kommission, um die Empfehlungen so bald wie möglich rechtlich umzusetzen. „Zum Beispiel sind die Entwicklung von Vorschriften für elektro­nische Etikettierungssysteme und No-Low-Weine die Prio­ritäten des Sektors“, schloss der Generalsekretär. CEEV/AREV
DWV fordert Rotationsbrache statt Rodung
„Die verabschiedeten Empfehlungen geben eine klare und positive Richtung für die Zukunft des europäischen Weinbaus vor“, so DWV-Generalssekretär Christian Schwörer, der als stellvertretender Vorsitzender der Weingruppe von Copa Cogeca an der Sitzung in Brüssel teilnahm.
Der DWV begrüßt die Vorschläge zu einem optimierten Management des Produktionspotenzials, besonders die Flexibilisierung der Pflanzungsgenehmigungen, die den Mitgliedstaaten eine stärkere Begrenzung des Wachstums ermöglicht. „Es kann nur Kohärenz garantiert werden, wenn konkret über Flächenabbau durch Rodung diskutiert wird“, so Schwörer.
Auf nationaler Ebene favorisiere der DWV als Alternative zu einer Rodung weiterhin ein System der Rotationsbrache, die es ermöglichen soll, Flächen künftig für acht Jahre aus der Bewirtschaftung herauszunehmen und sie für Biodiversitätsmaßnahmen nutzen zu können. Positiv sieht der DWV die Überlegungen der EU-Kommission, dass Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben werden soll, Mittel aus dem Sektorenprogramm innerhalb desselben Jahres zwischen den Interventionen und im Falle von nicht verwendeten Mitteln auf das folgende Jahr umzuverteilen.
Zulassung von Kaliumphosphonaten?
Der DWV begrüßt zudem, dass die EU-Kommission Alternativen des Pflanzenschutzes im Öko-Weinbau prüfen möchte, um den „Werkzeugkasten“ der Öko-Winzer zu verbessern. Überall, wo es aktuell und historisch Weinbau gibt und gab, soll er auch ökologisch betrieben werden können. Die EU-­Kommission erwähnte auch den Vorstoß des deutschen Berufsstandes zur Wiederzulassung von Kaliumphosphonaten im Öko-Weinbau, den sie aktuell prüft.
Einigkeit bestand im Berufsstand auch, dass der Absatzförderung entalkoholisierter und teilentalkoholisierter Weine keine Priorität eingeräumt werden sollte. Sie sind ein innovatives Segment, das den normalen Markttrends folgen sollte, jedoch keine Priorisierung bei der Absatzförderung benötigt.
„Angesichts der aktuellen Krise drängt der gesamte Weinsektor darauf, dass die EU-Institutionen diese Empfehlungen unverzüglich umsetzen“, fügte Generalsekretär Schwörer hinzu. Die laufende Überarbeitung der GAP stelle eine einmalige Gelegenheit für die Mitgesetzgeber dar, die positiven Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe in die Tat umzusetzen. „Wir können nicht bis zur nächsten großen GAP-Reform im Jahr 2027 warten.“
Die Winzer brauchen jetzt einen europäischen Rechtsrahmen, um ökonomische und ökologische Entscheidungen treffen zu können, mit denen sie sich krisenfest und nachhaltig für die Zukunft aufstellen können. dwv