Volksantrag jetzt noch unterschreiben

Baden-Württemberg

Um dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ entgegenzusetzen, hat am 17. Oktober 2019 die Stimmensammlung zum eingereichten Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“ von Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband (BLHV), Badischer Weinbauverband, Landesverband Erwerbsobstbau (LVEO) und Landesbauernverband (LBV) begonnen. Damit die Inhalte dieses Volksantrags vom Landtag behandelt werden müssen, sind 38 500 gültige Unterschriften notwendig.

Landwirtschaft und Artenschutz verbinden

Artenschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Volksantrag formuliert konkrete Vorschläge, wie Artenschutz und Landwirtschaft miteinander verbunden werden können – für die Umwelt und gegen spalterische Begehren. Deshalb rufen die Verbände alle Landwirte und Winzer in Baden-Württemberg auf, ihre Stimme abzugeben. Weitere Informationen zum Volksantrag sowie die Formblätter zur Stimmabgabe sind unter www.volksantrag-gemeinsam.de zu finden.

So funktioniert der Volksantrag

Jeder Bürger Baden-Württembergs hat das Recht, sich mit einem Volksantrag an den Landtag zu wenden. Diesen Antrag müssen 0,5 % der Wahlberechtigten unterzeichnen. Nach erfolgreicher Einbringung muss sich ein Ausschuss im Landtag mit dem Thema beschäftigen. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in Details abzuändern. Nach dem Ausschuss befasst sich der Landtag in einer Sitzung mit dem Volksantrag und fasst eventuell die entsprechenden Beschlüsse. Werden einzelne Punkte des Volksantrags vom Landtag nicht beschlossen oder reagiert die Landesregierung auf Beschlüsse des Landtags nicht zufriedenstellend, so heißt es für die Initatoren, weiterhin politisch aktiv zu sein und im weiteren Verlauf zum Beispiel ein Volksbegehren zu starten. red