Vorschrift für nitratbelastete Gebiete

EU-Nitratrichtlinie

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Der Bundesrat hat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten verabschiedet. Die Änderung der AVV war nach der Novelle der Düngeverordnung, die seit dem 1. Mai 2020 in Kraft ist, der letzte nötige Schritt auf Bundesebene, um die EU-Nitratrichtlinie in Deutschland umzusetzen. Die AVV soll Ende September 2020 in Kraft treten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium erklärte gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie, dass nun die Länder in der Verantwortung sind, ihre Gebietsausweisungen zu überprüfen und anzupassen sowie die Landesdüngeverordnungen bis Jahresende 2020 zu überarbeiten. Mit der Umsetzung durch die Länder und der bereits vollzogenen Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2018 vollständig umgesetzt. Gemäß den Vorgaben der geänderten Düngeverordnung von 2020 erhalten die Länder erweiterte fachliche Grundlagen, um die mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete zu überarbeiten und neu auszuweisen. Außerdem werden Vorgaben zur einheitlichen Ausweisung dieser Gebiete festgelegt. Es werden qualitative Anforderungen an die Messstellen festgeschrieben und das Messstellennetz muss durch die Länder angepasst werden. Die Vorgehensweise bei der verbindlichen Binnendifferenzierung wird einheitlich festgelegt. So wird die Verursachergerechtigkeit erhöht. Ferner flankiert die Bundesregierung die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie mit einem bundesweiten Monitoring ab Mitte 2021. Alle flächendeckenden Maßnahmen aus der novellierten Düngeverordnung gelten ab Inkrafttreten der Verordnung am 1. Mai 2020. Die zusätzlichen Maßnahmen in den mit Nitrat belasteten und durch Phosphor eutrophierten Gebiete gelten ab dem 1. Januar 2021. red