Weinbautag in Weinsberg

Baden-Württemberg

Foto: Hans-Christian Schiefer
Die baden-württembergische Landesregierung will den Steillagenweinbau stärker fördern. Das hat Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch vom Stuttgarter Landwirtschaftsministerium auf der 64. Württembergischen Weinbautagung in Weinsberg angekündigt. Was die Notifizierung eines Landesförderprogramms betreffe, habe es schon Gespräche mit der Europäischen Union gegeben. Sofern der Landtag dem Haushaltsentwurf der Landesregierung zustimme, könnten die steilen Handarbeitslagen ab 2018 mit jährlich bis zu 3 000 Euro pro Hektar gefördert werden. Die aktuellen Fördermaßnahmen reichten nicht aus, den Erhalt dieses vielfach ökologisch wertvollen Markenzeichens des heimischen Weinbaus auf Dauer zu sichern, so Gurr-Hirsch. Sie wies ferner darauf hin, dass im Rahmen des „Struktur- und Qualitätsprogramms Weinbau“ seit 2008 rund 75 Mio. Euro aus Brüssel für die Umstrukturierung von Rebflächen und Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung bereitgestellt worden seien. Derzeit werde das nationale Programm des Bundes grundlegend überarbeitet. Geplant sei, eine „Absatzförderung Binnenmarkt“ als neue Förderoption in den Regionalteil Baden-Württemberg aufzunehmen und Unterstützung ab 2018 angeboten werden. Für den Präsidenten des Deutschen Weinbauverbandes (DWV), Norbert Weber, sind die Folgen des Klimawandels, die Globalisierung der Märkte, der demografische Wandel, die sich verändernden Konsumentenerwartungen sowie neue rechtliche Rahmenbedingungen die aktuell größten Herausforderungen im deutschen Weinbau.
Einführung von Schutzgemeinschaften sinnvoll
Mit Blick auf das 2016 eingeführte neue Genehmigungssystem für Rebpflanzungen geht es Weber zunächst darum, Erfahrungen mit der Regelung zu sammeln und das System auf mögliche Verbesserungen auszuloten. Er mahnte an das vielbeschworene Subsidiaritätsprinzip umzusetzen und mehr Regelungskompetenzen für die Mitgliedstaaten zu schaffen. Die im aktuellen Entwurf zur Änderung des Weingesetzes vorgesehene Weiterführung der Begrenzung für Neuanpflanzungsgenehmigungen in einem Umfang von 0,3 % der deutschen Rebfläche bis 2019, hält Weber für sinnvoll. Er gab zu bedenken, dass der Weinmarkt sehr sensibel sei und eine Marktstörung schon bei einem geringen Überangebot an Weinerzeugnissen drohe. Der DWV-Präsident betonte, dass sich sein Verband für eine nationale Rahmenregelung mit subsidiären Ausgestaltungsmöglichkeiten einsetze, da Deutschland unterschiedliche Erzeugerstrukturen in den Anbaugebieten habe. Ein zentraler Punkt der Weingesetznovelle ist für Weber die Einführung von Schutzgemeinschaften, mit denen das geistige Eigentum der Herkunftsbezeichnungen besser geschützt sowie die Wertigkeit dieser Bezeichnungen durch Produktionsvorschriften gesichert und ausgestaltet werden können.
Bettina Siée