Wiederaufbauhilfe für 400 Hektar

Anträge eingereicht

Bis Mitte Januar sind 132 Anträge auf Aufbauhilfe für geschädigte Flächen von flutbetroffenen Winzern, Landwirten und Waldbesitzern gestellt worden. Zusammen kommen sie auf 400 ha. Das geht aus dem Bericht „Der Wiederaufbau in Rheinland-Pfalz nach der Naturkatastrophe vom 14./15. Juli 2021“ hervor, den die Mainzer Landesregierung vorgelegt hat. Der Schadensausgleich soll über Pauschalbeträge erfolgen, die nach Kulturarten und regionalen Ertragsniveaus differenziert sind.
Ausgleich von Schäden an Gebäuden, Maschinen
Daneben können Landwirte, Waldbesitzer und Winzer Anträge für Hilfen zum Ausgleich von Schäden an Gebäuden, Maschinen und technischen Anlagen sowie Lagerbeständen stellen. Bis zum 21. Januar lagen hierzu 23 Anträge vor. Die Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt stellte fest, dass in den Flutgebieten bereits Beachtliches geleistet worden sei. An den Betrieben, der Weinwirtschaft und dem Tourismus hänge die Prosperität der gesamten Region. Derweil konkretisierte das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben an die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner, die Auszahlungswege von Geldern an die Flutgeschädigten.
Laut dem Staatssekretär Dr. Florian Toncar hat das Finanzressort gemeinsam mit den Steuerverwaltungen der Länder in den sogenannten Katastrophenerlassen Regelungen geschaffen, die den Organisationen die Auszahlung der gespendeten Gelder an die Betroffenen ermöglichen, ohne den eigenen Status der Gemeinnützigkeit zu gefährden. Dadurch könnten die Mittel zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Sachverhaltskonstella­tionen, die einer steuerrechtlichen Einzelfallwürdigung bedürften, seien keine für alle Konstellationen anwendbare Lösungen aufzuzeigen, schränkte Toncar zugleich ein. Diese Auskunft könne nur das zuständige Finanzamt geben. Bislang konnten gesammelte Spendengelder an flutgeschädigte Winzer aus steuerrechtlichen Gründen nicht ausgezahlt werden. age