Weinbauminister Dr. Volker Wissing lässt die Säuerung von Trauben, Most, teilweise gegorenem Traubenmost, Jungwein und Wein des Jahrgangs 2016 in allen rheinland-pfälzischen Anbaugebieten zu. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Ministeriums wird in Kürze veröffentlicht.Von der Regelung ausgenommen werden Erzeugnisse, die für die Gewinnung von Prädikatswein mit dem Prädikat Eiswein vorgesehen sind. Seit vier Wochen herrscht eine Trockenperiode mit teils sehr heißen Temperaturen. Die hohen Temperaturen, die geringe Wasserversorgung und die starke Sonneneinstrahlung auf überwiegend entblätterten Trauben führen zu einem sehr raschen und starken Abbau der Säure. Zu beachten ist, dass die Säuerung und die Anreicherung sowie die Säuerung und die Entsäuerung ein und desselben Erzeugnisses ausgeschlossen sind. Da jedoch Trauben, Most, gärender Most, Jungwein und Wein rechtlich als verschiedene Erzeugnisse gelten, sind beispielsweise die Anreicherung von Traubenmost und die nachfolgende Säuerung als Wein durchaus möglich. Wenn im Moststadium gesäuert wird, darf die Anreicherung aus rechtlichen Gründen erst nach Gärbeginn erfolgen; falls der Most angereichert wird, darf dementsprechend auch die Säuerung erst später erfolgen. Mehr Infos unter: www.mwvlw.rlp.de
MWVLW