Zurückweisung gescheitert – Trilog-Gespräche beginnen

Naturwiederherstellungsgesetz (NRL)

Das Europaparlament hat sich hinter den Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) gestellt. Wie zu erwarten fiel das Abstimmungsergebnis im Straßburger Plenum am 12. Juli knapp aus. Für den von der Europäischen Volkspartei (EVP) gestellten Antrag, den Entwurf abzulehnen, votierten 312 EU-Parlamentarier, dagegen stimmten 324 Volksvertreter. Enthaltungen gab es zwölf. Zu der Verhandlungsposition für die nun stattfindenden Trilog-Gespräche lagen die Ja-­Stimmen bei 336, dagegen votierten 300 Europaabgeordnete, 13 enthielten sich. Damit können nach der Sommerpause die Gespräche im Trilog mit dem Rat und der Kommission über das umstrittene EU-Gesetz beginnen.
Konkret soll es im Zuge des Naturwiederherstellungsgesetzes zu keiner Ausweisung neuer Schutzgebiete in der Europäischen Union kommen. Gleichzeitig konstatierte eine knappe Mehrheit der Abgeordneten, dass die Wiederherstellung der Ökosysteme der Schlüssel zur Bekämpfung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt sei.
Montreal-Abkommen einhalten
Die Risiken für die Ernährungssicherheit würden durch ein Naturwiederherstellungsgesetz verringert. Mitnichten werde der Ausbau erneuerbarer Energien behindert. Das Parlament erklärte, dass das neue Gesetz dazu beitragen müsse, die internationalen Verpflichtungen der EU zu erfüllen. Verwiesen wird auf das in Montreal vereinbarte globale Rahmenabkommen zum Schutz der Biodiversität. In der Abschlusserklärung dazu heißt es, dass mindestens 30 % der weltweiten Land- und Meeresflächen bis 2030 unter Schutz gestellt werden. Vor diesem Hintergrund steht das Europaparlament hinter der Forderung der Brüsseler Kommission, bis 2030 Renaturierungsmaßnahmen für mindestens 20 % aller Land- und Meeresflächen in der EU einzuführen.
Finanzierung muss geklärt werden
Die Volksvertreter fordern allerdings, dass das NRL erst zur Anwendung kommen soll, wenn die Kommission Daten über die Bedingungen zur Gewährleistung der langfristigen Ernährungssicherheit vorgelegt hat. Dazu müssten die Mitgliedsstaaten zuvor noch die dafür aufzuwendende Fläche quantifizieren. Zudem stellte das Parlament klar, dass die Zielvorgaben bei „außergewöhnlichen sozioökonomischen Auswirkungen“, also beim Auftreten neuer Krisen, verschoben werden könnten. Die Kommission wird aufgefordert, innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des NRL den Finanzbedarf für die Renaturierungsmaßnahmen und die verfügbaren EU-Mittel abzuschätzen. Eine mögliche Lücke muss laut Parlament dargelegt werden. Sollte Bedarf für zusätzliche Gelder bestehen, müsse nach Lösungen zur Überbrückung gesucht werden.
Keine 10 % Stilllegung
Der von der Kommission im Juni vorigen Jahres vorgelegte NRL-Entwurf sieht vor, dass bis zum Jahr 2030 insgesamt 10 % der Agrarflächen in der EU mit Landschaftselementen im Sinne des Naturschutzes aufgewertet werden sollen. Dies bedeutet laut der Brüsseler Behörde nicht zwangsläufig eine Stilllegung. Die Kommission betonte mehrfach, dass es sich zunächst um einen Richtwert handelt, um die von den Mitgliedsstaaten zu erbringenden Maßnahmen zu bewerten. Als gesetzliche Zielmarke verankert werden solle der Wert nicht. Insgesamt sollen laut der EU-Behörde bis einschließlich 2030 auf mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der Union Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur durchgeführt werden.
Für die Landwirtschaft ist vor allem die Forderung nach einer Moorwiedervernässung von Brisanz. Der Umweltrat will die Zielvorgaben der Kommission aufweichen, weil einige Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, unverhältnismäßig stark betroffen wären. 30 % der entwässerten, landwirtschaftlich genutzten Moore sollen bis 2030 wiederhergestellt werden, bis 2050 soll es die Hälfte sein. Bis Ende 2030 sollen 30 % der entwässerten Torfgebiete, die aktuell landwirtschaftlich genutzt werden, wiederhergestellt werden, bis Mitte dieses Jahrhunderts 70 %. Dies gilt nicht für jeden Mitgliedsstaat, sondern für die Gesamtfläche der EU. age