Dass die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wie geplant zum Jahresbeginn 2028 angewendet werden kann, wird immer unwahrscheinlicher. Vermutlich wird der Start der neuen Reform um ein bis zwei Jahre verschoben. Das Europaparlament will laut eigenem Zeitplan erst im Januar 2027 seine Position zu den Kommissionsvorschlägen für die entsprechende Verordnung festgelegt haben. Frühestens dann können die Trilog-Verhandlungen mit der EU-Kommission beginnen.
GAP-Reform wird vermutlich verschoben
Auch die Mitgliedsstaaten müssen sich noch auf eine gemeinsame Position verständigen. Es bliebe damit nur ein knappes Jahr Zeit, um die Verhandlungen erfolgreich abzuschließen und die Verordnung formell anzunehmen.
Auch die Vorbereitungszeit für die nationalen Behörden, etwa die der Zahlstellen in den deutschen Bundesländern, würde bei diesem Szenario denkbar knapp ausfallen.
Wird die aktuelle GAP verlängert?
Der EU-Kommission bliebe die Möglichkeit, die aktuelle GAP um einige Jahre fortzuschreiben. Zur Erinnerung: Die aktuelle GAP startete nicht 2021, wie ursprünglich angedacht, sondern erst 2023.
Spätestens am 12. Juni soll der erste Entwurf den Dolmetschern zur Übersetzung in alle EU-Amtssprachen zugesandt werden. Am 29. Juni soll die Prüfung des Entwurfs durch die Mitglieder im federführenden Landwirtschaftsausschuss beginnen. Änderungsanträge müssen dort bis zum 7. Juli eingereicht werden. Im Juli müssen die beiden an den Beratungen beteiligten Ausschüsse für Umwelt- und Regionalpolitik ihre Empfehlungen zur GAP-Verordnung abgegeben haben. Beide Stellungnahmen sind allerdings nicht bindend. Die Beratungen zu Änderungsanträgen im Landwirtschaftsausschuss – erwartet werden mehrere Tausend – sollen am 2. und 3. September abgehalten werden. Die Annahme im Landwirtschaftsausschuss ist für den 1. Dezember geplant. Das Plenum soll im Januar 2027 abschließend über die Parlamentsposition entscheiden. Dieser Zeitplan kann sich je nach aktuellen Erfordernissen noch ändern. age