Technik überlegt einsetzen

Unterstockbodenpflegegeräte in Steillagen

Foto: Lothar Neumann, Landratsamt Heilbronn
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz fördert die Anschaffung bestimmter Unterstockbodenpflegegeräte für die Steillagenbewirtschaftung mit einem Zuschuss von 40 Prozent der Investitionssumme, vorausgesetzt das Mindestinvestitionsvolumen beträgt mindestens 10.000 Euro netto. Die Winzer können sich über diese Förderung freuen, doch die Anschaffung von Unterstockbodenpflegegeräten in Steillagen will gut überlegt sein, weil immer die Gefahr der Erosion besteht.
Mehr dazu im DAS DEUTSCHE WEINMAGAZIN Ausgabe 12 vom 6.6.2020 ab Seite 30.