Zum ersten Mal in seiner Amtszeit eröffnete der im Juli gewählte Präsident des Badischen Weinbauverbandes, Rainer Zeller, die Mitgliederversammlung am 5. November. Sie fand in diesem Jahr online statt. Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) stellte die Bedeutung der innerbetrieblichen Risikoabsicherung vor dem Hintergrund zunehmender Witterungsextreme heraus. Unterstützung des Landes erfahre die Branche unter anderem durch das 11 Mio. € umfassende Investitions- und Strukturprogramm sowie durch öffentlichkeitswirksame Kampagnen wie „Natürlich von daheim“ oder „Wir versorgen unser Land“.
Hauk erwähnte im Zusammenhang der Corona-Pandemie Absatzeinbrüche in der Gastronomie und erschwerte Bedingungen im Einsatz von Saisonarbeitskräften. Zugleich lobte er die Winzer für das konsequente Einhalten von Hygienevorschriften, was dazu geführt habe, dass es keine Infektionsfälle unter Saison- und Aushilfsarbeitskräften im Weinbau gegeben habe.
Gemeinsam zum Volksantrag
Das Zustandekommen des Biodiversitätsstärkungsgesetzes beleuchtete Geschäftsführer Peter Wohlfarth in seinen Ausführungen zum Tätigkeitsbericht für 2019. Dabei schilderte er die Entwicklung, die mit der radikalen Initiative Pro Biene einen irrlichternden Anfang nahm, aber dank des gemeinschaftlichen Engagements der landwirtschaftlichen Verbände schließlich zu einer Art Gesellschaftsvertrag geführt hat. Wohlfahrt hob den Einsatz des früheren Präsidenten Kilian Schneider hervor, der sich in zahlreichen Diskussionsrunden für die Belange der Winzer eingesetzt habe. Von der Politik forderte der Geschäftsführer des Weinbauverbandes insbesondere praktikable Lösungen. „Jedes einzelne Mitglied der Gesellschaft muss in die Lage versetzt werden, seinen Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt leisten zu können“, forderte Wohlfarth. „Die Badischen Winzer sind dazu bereit, ihren Teil beizutragen, und bauen dabei auf die volle Unterstützung durch Politik und Verbraucher. Die Regelungen, auf die man sich in Baden-Württemberg verständigt hat, können auch als Blaupause für den Bund dienen“, zeigte sich Wohlfarth überzeugt.
Die Vision Baden
In seinen weiteren Ausführungen ging Wohlfarth unter anderem auf die Arbeit der Schutzgemeinschaft der geschützten Ursprungsbezeichnung Baden ein und gab einen Ausblick auf die Weingesetzänderung, die unmittelbar bevorsteht. In diesem Zusammenhang erwähnte er auch einen Visionsprozess, der bereits 2019 in Baden angestoßen wurde. „Die „Vision Baden“ wird zur weiteren Profilierung Badens im Wettbewerb der Regionen beitragen“, so Wohlfarth. In den Visionsprozess seien touristische Institutionen ebenso eingebunden wie Hotellerie und Gastronomie und natürlich die Weinwerbeorganisationen. Den Fortbestand der Gebietsweinwerbung Badische Wein GmbH bezeichnet Wohlfarth als weiteren wichtigen Schritt zur Profilierung der Marke „Baden“. Er begrüßte, dass die 2019 vollzogene Neuorganisation der Weinwerbung die Fortführung dieser Aufgabe gesichert habe. Badischer Weinbauverband