Das Bundeskabinett hat die „Rechtsverordnung Aufbauhilfe 2021“ beschlossen. Damit wird für die Hochwassergebiete festgelegt, für welche Schäden es Ausgleichszahlungen gibt. Insgesamt stehen dafür 30 Milliarden Euro zur Verfügung. Details werden in Verwaltungsvereinbarungen des Bundes mit den Ländern geregelt, eine davon betrifft die Land- und Forstwirtschaft sowie ländliche Infrastruktur.