Der Bundesrat hat Änderungen der Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV) sowie Anpassungen der Weinverordnung (WeinV) zugestimmt. Berücksichtigt wurden Änderungsempfehlungen des Agrarausschusses. Erstes und Großes Gewächs besser geschützt Künftig werden die Bezeichnungen „Erstes Gewächs“ und „Großes Gewächs“ als geschützte Gütezeichen vergeben. Die beiden Begriffe werden besser geschützt und die Bürokratie für Bund, Länder und …