Die Regelungen zum Pflanzgenehmigungssystem für Rebflächen wurden kürzlich geändert. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2026/471 des Europäischen Parlaments und des Rates, die ab dem 19. März 2026 gilt, sowie eine Änderung des deutschen Weingesetzes vom 15. Januar 2026. Für Weinbaubetriebe ergeben sich daraus längere Fristen im Pflanzgenehmigungssystem. Mehr Zeit für …