In Reaktion auf die starken Frostereignisse in den Nächten vom 22. und 23. April 2024, wird den Winzern eine vorzeitige Rodung von stark geschädigten Weinbergen ermöglicht. Eine Antragsstellung auf Förderung (WBA) im Förderjahr 2025 wird dadurch nicht gefährdet. Die Rodung darf nur für Flächen beantragt werden, die von...