Wie das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium mitteilte, können bis 1. Februar Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm Rebpflanzungen gestellt werden. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gelte im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist, sie ende am 30. April. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in...