Zur Abmilderung der Folgen des Krieges in der Ukraine wird eine Krisenhilfe an landwirtschaftliche Betriebe ausgezahlt. Die „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ regelt das erste von zwei geplanten Hilfsprogrammen, die mit insgesamt 180 Mio. Euro aus EU- und Bundesmitteln dotiert sind. Die Anpassungsbeihilfe ist... …