Ab 2. Januar 2019 können Anträge für das EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2019 gestellt werden. Die Frist endet am 31. Januar 2019. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist bis 30. April 2019. Die Frist gilt für Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle... …