Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat den Antragszeitraum für den FAKT II-Förderantrag und den Förderantrag Handarbeitsweinbau bis 15. Februar 2023 verlängert, damit die Landwirte ihren Einstieg in die FAKT-II Förderung mit vielen neuen Fördertatbeständen gut vorbereiten können und der Einstieg auch für bisher noch...