Im Amtsblatt der EU wurde die „Delegierten Verordnung (EU) 2022/68 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/934“ hinsichtlich der erlaubten oenologischen Verfahren veröffentlicht. Damit wird unter anderem die Verwendung von Carboxymethylcellulose (CMC) auch für Roséweine zugelassen. Die neue Regelung ist am 8. Februar 2022 in Kraft getreten.