Winzerinnen und Winzer, die aus der Ernte des Jahres 2018 einen Wein mit der Bezeichnung „Selection“ erzeugen wollen, müssen bis zum 1. Mai 2018 die dafür vorgesehenen Rebflächen bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) anmelden. Das Sachgebiet Weinrecht der LWG macht darauf aufmerksam, dass der Wein...