Die von der Corona-Pandemie ausgelöste Krise hat die Winzer vor außergewöhnliche Schwierigkeiten gestellt. Da eine Rebpflanzung nicht in allen Fällen möglich war, werden erteilte Genehmigungen, die im Jahr 2020 verfallen sind, per Gesetz bis 31. Dezember 2021 verlängert. Folgende Genehmigungen sind betroffen: Neuanpflanzungsgenehmigungen (GR-N) aus dem Jahr...